Neuigkeiten bei Kanzlei-Kannenberg

Ablauf eines Scheidungsverfahrens

Voraussetzung für den Einreichung eines Scheidungsantrags bei dem zuständigen Familiengericht ist zunächst das abgelaufene Trennungsjahr. Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben. Dabei ist nicht zwingend erforderlich, dass einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht; entscheidend ist, dass keine gemeinsame Haushaltsführung mehr besteht. Das Trennungsjahr soll sicherstellen, dass ...
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