Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht oder auch Nachbarrecht genannt, regelt das Zusammenleben zwischen Nachbarn mit Hilfe von Vorschriften, Rechten und Pflichten. Jedes Bundesland hat sein eigenes Nachbarschaftsgesetz. Hier sind beispielsweise Regelungen zu Nachbar- und Grenzwänden, Einfriedungen, den Abständen bei Anpflanzungen, dem Hammerschlags- und Leiterrecht sowie Bodenerhöhungen zu finden.

Darüber hinaus können auch Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder weiteren Bundesgesetzen maßgeblich sein.

Häufigster Streitpunkt zwischen Nachbarn ist erfahrungsgemäß jedoch eine Geräuschverursachung des anderen, der sog. Lärm. Dieser kann unterschiedliche Ursachen haben. So fühlen sich viele Nachbarn durch Musik, Kinder, Gartengeräte, Tiere, Rauch oder Fahrzeuge gestört. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die verursachten Geräusche dann zu dulden sind, sofern diese angemessen laut, nicht häufig bis ständig und nicht zur Unzeit zu hören sind. 

Daneben sind auch Anpflanzungen häufig Streitgegenstand zwischen Nachbarn, insbesondere die nah an der Grundstücksgrenze wachsen. So entstehen nicht selten Belästigungen durch enormen Laub- und anderen Baumabfall oder eine Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks durch eine Verschattung sowie durch einen grenzüberschreitenden Überhang bzw. Überwuchs. Diese Beeinträchtigungen müssen in der Regel nicht geduldet werden. Vor der Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfiehlt es sich jedoch zunächst das persönliche Gespräch zu suchen oder ein Schreiben zu versenden und den Nachbarn aufzufordern einen Rückschnitt o.ä. innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Nicht vergessen werden darf, dass in den meisten Bundesländern eine Schonzeit von ca. März bis September besteht, in der Rückschnitte aufgrund des Natur- und Tierschutzes nicht vorgenommen werden dürfen.

Bevor eine Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht wird, muss in vielen Bundesländern zunächst ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Schiedsstelle durchgeführt werden. Sofern hier keine Einigung gefunden werden kann, stellt der zuständige Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau eine sog. Erfolglosigkeitsbescheinigung aus, die mit der Klage vor dem Amtsgericht eingereicht wird.

Sollten Sie ein Problem mit Ihren Nachbarn haben oder sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen wollen, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

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