Strafrecht

Ein Strafverfahren beginnt mit einem Ermittlungsverfahren. In den meisten Fällen erhalten die Beschuldigten einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung per Post. Es empfiehlt sich bereits zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der gegenüber den Ermittlungsbehörden die Verteidigung anzeigt und eine Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt (Akteneinsicht). In der Weise bringt der Rechtsanwalt in Erfahrung, was einem genau vorgeworfen wird und kann den Sachverhalt einschätzen bzw. entscheiden, wie weiter vorzugehen ist. 

Sofern sich die Anschuldigungen aus der Ermittlungsakte beispielsweise als fernliegend erweisen bzw. keine Beweismittel vorliegen, wird das Ermittlungsverfahren in der Regel gem. § 170 II StPO eingestellt. Sie sind dann weder vorbestraft noch erfolgt eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis.

Sofern sich aus der Ermittlungsakte jedoch Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit ergeben bzw. die Beweislage nicht günstig ist, empfiehlt es sich in vielen Fällen den Rechtsanwalt mit der weiteren Verteidigung zu beauftragen. Häufig kann dieser eine Stellungnahme verfassen und in der Weise versuchen den Tatvorwurf zu entkräften. Lässt sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht auf eine Einstellung des Verfahrens ein, verfasst diese eine Anklageschrift und beantragt vor dem zuständigen Strafgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens. Folgt das Strafgericht dem Antrag, kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der über die Strafbarkeit sowie die Schuld entschieden wird. Nicht selten kommt es aber auch hier zu einem Freispruch. In diesem Fall zahlt der Staat die Kosten ihres Rechtsanwaltes.

Anstatt des Stattfindens einer Hauptverhandlung, hat das Strafgericht auch die Möglichkeit einen Strafbefehl zu erlassen. Hier verurteilt das Gericht den Angeschuldigten anhand der Beweise aus der Ermittlungs- bzw. Strafakte. Hiergegen kann jedoch Einspruch eingelegt werden, was jedoch zum Stattfinden einer Hauptverhandlung führt.

Sehr gerne beantrage ich eine Akteneinsicht für Sie, sodass über das weitere Vorgehen in Ihrem Verfahrensstadium entschieden werden kann. Eine Akteneinsicht mit anschließender telefonischer Beratung kostet Sie in der Regel (bei einfach gelagerten Fällen) ca. 190,00 EUR – 250,00 EUR plus MwSt. Sollte darüber hinaus eine Verteidigung gewünscht werden, fallen weitere Kosten an.

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